Der Vermieter stellt dem Mieter für die vereinbarte Zeitdauer den Mietgegenstand gemäß beiliegendem Beleg mietweise zur Verfügung.
Das vermietete Material bleibt Eigentum des Vermieters.
Ist der Mieter gezwungen, den Mietgegenstand frühzeitig zu retournieren, hat er keinen Anspruch auf eine Rückvergütung des Mietbetrages oder eines Teiles davon.
Der Mietgegenstand muss dem Vermieter an der gemäß Beleg angebenden Filiale während den Ladenöffnungszeiten retourniert werden. Dabei gilt, wird das Mietmaterial am Vortag des effektiven Mietdatums ab 12:00 Uhr abgeholt und erfolgt die Rückgabe am Folgetag des effektiven Mietdatums bis 12:00 Uhr, werden diese Tage nicht verrechnet.
Sollte der Mieter den Mietgegenstand bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht zurückbringen, ist der Mieter verpflichtet, die zusätzliche Mietdauer gemäss Tarif zu bezahlen. Zusätzlich haftet der Mieter für jeglichen dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstandenen Schaden.
Bei Saisonmieten muss der Mietgegenstand spätestens bis 30.04. zurückgegeben werden. Für später retournierte Mietgegenstände schuldet der Mieter eine Pauschalgebühr von CHF 80.- pro Auftrag. Retourniert der Mieter den Mietgegenstand nicht bis zum 14.05., ist der Mieter verpflichtet, neben der Pauschalgebühr von CHF 80.- sämtliche Mietgegenstände zum aktuellen Wert dem Vermieter zu bezahlen.
Der Mieter hat den gemieteten Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln.
Der Mieter hat jeden während der Mietdauer an dem Mietgegenstand eingetretenen Schaden vollständig zu ersetzen.
Der Mieter hat die Möglichkeit, vor der Übergabe des Mietgegenstandes eine Ski-Bruch/Diebstahl-Versicherung abzuschliessen. Die Prämie beträgt pauschal 10% des Mietpreises. Verzichtet der Mieter auf den Abschluss einer Ski-Bruch/Diebstahl-Versicherung, haftet er für sämtliche Schäden aus Skibruch bzw. Diebstahl selber und es besteht kein Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzartikel.
Der Vermieter haftet in keiner Weise für während der Mietdauer eingetretene Schäden an Sachen oder Personen.
Bei einem Diebstahl oder einer Beschädigung durch Dritte ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Zur Tatbestandsaufnahme ist in jedem Fall die Polizei beizuziehen.
Der gemietete Mietgegenstand darf nur vom Mieter benutzt werden.
Die Untermiete ist untersagt.
Der Mietgegenstand hat sich bei der Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand zu befinden. Ist das Material bei der Rückgabe verschmutzt oder fehlt ein Barcode, wird dem Mieter einen Unkostenbeitrag von CHF 10.00 pro Artikel in Rechnung gestellt.
Für die Bearbeitung von Personendaten gilt die Datenschutzerklärung der Migros (www.migros.ch/de/datenschutz).
Der Vertrag unterliegt materiellem Schweizer Recht
Gerichtsstand ist der Ort der Vermietung.