Für verlorene und nicht zurückgebrachte Miet-Gegenstände haftet der Mieter und ist für den Polizei Rapport verantwortlich. Die Haftung für Unfälle und Ansprüche Dritter wird ausgeschlossen. Für Mietartikel, die nach 10.00 Uhr zurückgebracht werden, wird ein zusätzlicher Miet-Tag berechnet.